Mit der Benutzung unseres Spenden-Formulars erklären Sie sich als Nutzer (im folgenden Spender) mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
§ 1 Geltungsbereich und Gültigkeit
(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber der Spenderin/dem Spender für die Entgegennahme der Spenden sowie der Informationsanfragen zur Spendenabsicht.
(2) Diese Bedingungen gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Spendenvorgänge im Rahmen der gesamten Geschäftstätigkeit und unabhängig von der vertragsrechtlichen Einordnung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. Spätestens mit Ihrer ersten Spende über unser Spendenformular gelten diese Bedingungen als angenommen.
§ 2 Leistungsumfang
(1) Herzstück Familie e.V. unterstützt Familien mit einer Krebserkrankung oder einer anderen schwerwiegenden chronischen Erkrankung mittels der Systemtherapie. Mit dem Schock der Diagnose Krebs gerät der feste Boden, die sichere Familienstruktur ins Wanken. Alle Familienmitglieder sind mit starken Veränderungen und Belastungen konfrontiert. Angesichts der unsicher erscheinenden Zukunft und der auftretenden Ängste braucht es viel an Ermutigung; sowohl für Betroffene als auch mit betroffene Partner und Kinder.
(2) Für die Zuwendung der Spenden werden in Abhängigkeit vom gewählten Übertragungsweg die Gebühren erhoben, die der jeweilige Anbieter (z.B. Paypal, ….) unserem Verein selbst in Rechnung stellt. Die Gebühren werden vor Ausführung der Spende in Höhe und Zusammensetzung transparent aufgeführt und erläutert. Spendende haben die Wahl, diese Gebühren zusätzlich zur Spende selbst zu tragen; andernfalls werden die Gebühren von der gedachten Spende vor Überweisung an die ausgewählte gemeinnützige Organisation abgezogen. Der Spender erklärt sich mit der Übermittlung der für die Überweisung der Spende erforderlichen Daten an die durchführenden Banken bzw. mit der Übermittlung der erforderlichen Daten für die Durchführung der Spende im Lastschriftverfahren an die gemeinnützige Organisation einverstanden.
§ 3 Datenschutz der Spendenden
Unser Spendenformular benutzt SSL-Verschlüsselungstechnik bei der Übermittlung von Daten.
Die Verarbeitung der in das Spendenformular eingegebenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.
Die von Ihnen im Spendenformular eingegebenen Daten verbleiben 90 Tage auf dem Server unserer Webseite und bis zu 10 Jahre auf unseren lokalen Systemen / in unserer Buchhaltung, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
§ 4 Pflichten der Spendenden
(1) Mit der Nutzung unseres Spendenformulars erklären Sie sich bereit, wahrheitsgemäße, genaue und aktuelle Angaben zu Ihrer Person (Name, Vorname, E-Mail) zu tätigen.
(2) Spendende verpflichten sich, sich bei der Nutzung der Dienstleistungen und der Datenleitungen des Spendenportals an die deutschen und internationalen Rechtsvorschriften zu halten, um eine gesetzwidrige Verwendung zu unterbinden. Weiterhin verpflichten sich Spendende, die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der Rechtsvorschriften zu übernehmen.
§ 5 Haftungsausschluss
(1) Herzstück Familie e.V. betreibt alle Dienstleistungen unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt und Zuverlässigkeit.
(2) Wir sind weiterhin nicht dafür verantwortlich zu machen, wenn es jemandem gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise an Daten der Spendenden heranzukommen und sie weiter zu verwenden.
§ 6 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.